Appellation und Etiketten

Appellation und Etiketten

Das US-Appellationssystem AVA

Appellationsbezeichnungen (appellation d'origine), wie sie in Frankreich und anderen europäischen Ländern üblich sind, wo sie sich nicht nur auf geographische Regionen beziehen, sondem darüber hinaus die Weinerzeugung in geregelten Bahnen halten sollen, sind in Nordamerika nicht geläufig. Weinanbau und -produktion sind in den USA dem "Bureau of Alcohol, Tobacco and Firearms", kurz BATF, als Kontrollorgan unterstellt. Diese zentrale Behörde, mit Sitz in der Hauptstadt Washington, D.C., hat erst in den letzten beiden Jahrzehnten dafür gesorgt, daß eine entsprechende regionale Gliederung staatlicherseits eingeführt wurde. Diese späte Erkenntnis, daß eine solche Einteilung von Vorteil sei, hat nur eingeschränkt mit Ignoranz oder Besserwisserei zu tun. Vielmehr haben die Amerikaner - erst recht mit wachsender Entfernung - eine historisch begründete Abneigung gegen jegliche Art von Reglementierung seitens der Bundeshauptstadt. Dennoch setzen sich die Appellations-bezeichnungen, abgekürzt "AVA" (American Viticultural Area) immer mehr durch.

1978 vom BATF eingefuhrt, übernahm das Napa Valley als erste Region die AVA-Bezeichnungen, die nach einer

Übergangszeit seit dem 1. Januar 1983 in den USA verbindlich sind. Seither wächst die Zahl der ausgewiesenen Regionen ständig: 124 sind es derzeit (1999) in den USA, allein in Kalifornien gibt es mittlerweile 75. Dabei variieren die Größen erheblich und sogar Einzelgütern ist es gelungen, ihre Einzellagen als AVAs eintragen zu lassen. Es gibt Areale, die gleich mehrere Counties (Gemeinden) umfassen, wie Carneros (Sonoma/Napa Valley), aber auch Subappellationen innerhalb einer AVA. Die AVA-Bezeichnungen sagen derzeit über die Qualität wenig aus. Geben in Europa die Appellationen Aufschluß über Ertrag und Qualität, beziehen sich die amerikanischen Bezeichnungen lediglich auf die Herkunft der Trauben. Im Unterschied zu Europa gibt es kein Menge-Güte-Gesetz, keine Ertragsbegrenzungen. Erst die Zukunft wird zeigen, ob den Appellationen eine ähnlich wichtige und aussagekräftige Funktion wie beispielsweise in Frankreich zugemessen werden kann. Noch verläßt man sich vor allem auf den guten Ruf der einzelnen Erzeuger.

Kontrollierte Herkunftsbezeichnungen in Kalifornien

  • Kalifornien: 100% aus Trauben aus California, dabei ist die Mischung von Weinen verschiedener Gegenden erlaubt.
  • County: (Landkreis, insgesamt 58 in CA), z.B. Sonoma County; 75% der Trauben müssen aus dem angegebenen County stammen.
  • AVA: kleinere, durch geographische und klimatische Bedingungen abgegrenzte Gebiete; 85% der Trauben müssen aus der angegebenen AVA kommen.
  • Weinberg (Einzellage): 95% der Trauben müssen vom angegebenen Weinberg stammen; nur in Verbindung mit County oder AVA verwendbar.

Weinetiketten

Ein Etikett muß folgende Angaben enthalten:

  • Marken-/Erzeugername brandname, meist identisch mit dem der winery.
  • ggf. Produktspezifische Hinweise auf die Qualität, z.B. Vintner's Select, Reserve o.a.
  • Jahrgang der Traubenernte (mind. 95% aus diesem Jahr)
  • Weinsorte (zu 75% müssen Trauben dieser Sorte enthalten sein).
  • Appellation (Traubenherkunft, s.o.).
  • Bei Einzellagenweinen (single wineyard wines) darf der entsprechende Weingarten (wineyard of origin) auf dem Etikett angegeben werden, sofern er 95% der Trauben liefert.
  • Herstellung und Abfüllung: z.B. produced and bottled by (75% des Weins vom Abfüller fermentiert) oder estate bottled (im eigenen Weingut hergestellt und abgefüllt; dabei stammen die Trauben zu 100% aus eigenem oder kontrolliertem Weingarten). Kann, wie der Schwefelhinweis, auch auf der Rückseite stehen.
  • Angabe des Alkoholgehalts 7-14% (+/-1,5%) oder table wine, höhere Prozentzahlen fallen unter die Rubrik "Dessertwein" und müssen vom Weingut höher versteuert werden. Auf den Flaschenrückseiten besteht mehr Freiheit und so sind z.B. Informationen zur Weingutsgeschichte, zur Philosophie, zur Herstellung etc. zu finden. Hinzu kommen:
  • Schwefelhinweis contains sulfites, seit 1988 vorgeschrieben.
  • Inhalt net contents "750 ml", nicht verpflichtend.
  • Gefahrenhinweis government warning, seit 1989 nötiger Hinweis auf mögliche gesundheitliche Folgeschäden des Alkoholkonsums. In USA zählt Wein als alkoholisches Getränk (alcoholic beverage), während er in Europa als Nahrungsmittel (food product) eingestuft ist. Ein entsprechender Hinweis ist auch in den Probierstuben zu finden.
  • Bei Verkauf in Deutschland Name und Adresse des Importeurs.

Sonstige Vorschriften und abweichende Bestimmungen

Oregon hat als einziger Staat in den USA seine eigene Gesetzgebung entwickelt: So bedeudet die Bezeichnung "Riesling", daß zu 90% diese Traubensorte verwendet wurde; lediglich bei Cabernet Sauvignon sind 75% vorgegeben. Wird eine Anbauregion erwähnt, müssen 100% aus dieser Region stammen. In Kalifornien ist Zuckerzusatz (Chaptalisieren) während der Gärung nicht erlaubt, in Oregon hingegen darf Zucker, meist in Form von Rohrzucker (bis zu 1% Alkohol oder 2 Brix) zugefügt werden. Die Hillside Ordonance schreibt vor, ob und in welcher Weise Rebstöcke gepflanzt werden dürfen, um Erosion zu verhindern.

In Amerika ist der Direktversand von Weingütern in bestimmte Bundesstaaten nicht erlaubt, dazu gehören

beispielsweise Georgia, Florida oder Kentucky Distributor oder Mittelsmänner sind nötig. Die Initiative Americans for Responsible Alcohol Access versucht derzeit, die Gefahr der Monopolisierung zu bannen und zu verhindern, daß der "Marktgeschmack" entscheidend ist, denn das könnte für kleine Weingüter fatal sein. Die einzelnen Weingüter sind zu Genossenschaften zusammengefaßt, als größte existieren beispielsweise die Napa Valley Vintners Association - mit Beth Novak Milliken als derzeitiger Präsidentin -, die Sonoma Santa Barbara County Vintners' Association oder die Washington Wine Commission.